Deine Aufgaben sind
- Zu deinen Tätigkeiten gehört die Prüfung von artenschutzrechtlichen Gutachten und Fachbeiträgen als auch die Durchsetzung der Einhaltung und Anwendung des Artenschutzrechtes.
- Prüfungen und Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange, mit Schwerpunkt in der Bauleitplanung, zusätzlich noch Planfeststellungs-verfahren und Verfahren der Landschaftsplanung gehören ebenfalls zu deinen Aufgaben.
- Außerdem bist du verantwortlich für die Beratung, fachliche Prüfung und Entscheidung sowie die Abnahme und Kontrolle von Eingriffen in Natur und Landschaft. Das betrifft bspw. Bauprojekte, Schutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope. Zudem ermittelst du Verstöße gegen die Vorschriften und überprüfst die Sachverhalte direkt vor Ort.
- Zu deinem Aufgabenfeld gehört auch die Einrichtung und Führung von Ökokonten.
- Die Mitwirkung bei der Aufstellung und Bearbeitung von Managementplänen der Natura-2000-Gebiete ist ebenfalls Teil deiner Verantwortlichkeit.
Dein Profil ist
- Du hast ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Landschafts-architektur, Landeskultur und Umweltschutz, Umweltwissenschaften, Biologie, Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Umwelt, Naturschutz, Landschaftsökologie oder in einer vergleichbaren Fachrichtung.
- Es ist von Vorteil, wenn du bereits Kenntnisse im Verwaltungs- und Naturschutzrecht sowie im naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsrecht sowie im Themenfeld Bauleitplanung besitzt.
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Eine engagierte, eigenverantwortliche und selbstständige Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Analyse- und Urteilsfähigkeit zeichnen dich aus.
- Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungs- und Konfliktfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit runden dein Profil ab.
Das bieten wir dir
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Dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation entsprechend dem Gleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der Regelungen des SGB IX vorrangig berücksichtigt.
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